Österreichischer Verband für Angewandte Geographie

Eine Fachgruppe der Österreichischen Geographischen Gesellschaft (ÖGG)


Berufsausübung Angewandte Geographie und rechtliche Rahmenbedingungen

Berufsausübung 

Durch den sozioökonomischen Wandel ist der Arbeitsmarkt auch für Absolventen eines Geographiestudiums in den letzten Jahren völlig anders geworden. Durch die Sparpakete der Bundesregierung und bei den Ländern sowie durch kräftige Kürzungen bei den Subventionen sind Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst rar geworden. Weiteres scheuen aus arbeitsrechtlichen Gründen und zur Vermeidung von Lohnnebenkosten viele Unternehmen den Abschluss von Arbeitsverträgen. Der Trend geht daher einerseits zu Großbüros mit einer breiten fachlichen Fächerung oder zu Klein- und Mittelständigen Unternehmen (KMU), die ihr Wissen und Können zur Durchführung eines bestimmten Projektes in ein körperliches oder virtuelles Projektteam auf Laufzeit des Projektes einbringen. Auch ist eine stärkere Internationalisierung, vor allem für lukrative Aufträge internationaler oder supranationaler Organisationen, zu beobachten.

Damit gewinnt die Berufsausübung im Rahmen von freien Berufen eine größere Bedeutung. Eine derartige Berufsausübung kann durchgeführt werden als

  • Ziviltechniker - Ingenieurkonsulentin/Ingenieurkonsulent für Geographie (ZT),
  • Sachverständige auf Arbeitsgebieten der Geographie (SV),
  • Technisches Büro für Angewandte Geographie (TB),
  • Freies Gewerbe auf Arbeitsgebieten der Geographie (Auslaufmodell),
  • Freie Wissenschaftler oder Mitarbeiter auf Arbeitsgebieten der Geographie.

 

Rechtliche Rahmenbedingungen

  • Die Ziviltechnikerbefugnis gem. ZTG 1993 wird für das gesamte Fachgebiet der Geographie verliehen. Es wird damit Kompetenz auf allen Fach- und Sachgebieten der Geographie erwartet. In der Praxis ist im Sinne einer Schwergewichtsbildung eine Spezialisierung zweckmäßig. Umgekehrt erfordert der Markt und das Erwartungsbild (siehe Ziffer 4) gerade von Absolventen eines Geographiestudiums (zurecht oder zu unrecht sei dahingestellt) eine große Flexibilität und Anpassung, wie sie von anderen Disziplinen (mit Ausnahme von Juristen) nicht erwartet werden.
  • Allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige gem. SDG 1998 haben überdurchschnittliche Kenntnisse auf all den Sachverständigen-Fachgebieten nachzuweisen, für die eine Eintragung in die Sachverständigenliste beantragt wurde.
  • Die freiberufliche Berufsausübung im Rahmen eines Technischen Büros (oder noch im Rahmen eines freien Gewerbebetriebes) ist gemäß Gewerbeordnung 1994 bewilligungspflichtig und darf nur nach einer fachlichen Überprüfung der Qualifikation (Befähigungsprüfung bei der zuständigen Wirtschaftskammer) erfolgen.


Erwartungen der Auftraggeber an Berufsgeographinnen und Berufsgeographen auf Arbeitsgebieten der Angewandten Geographie (Grundkompetenzen):

Raumkompetenz

  • Probleme der räumlichen Entwicklung und der Raumverträglichkeit hinsichtlich divergierender Nutzungsansprüche kennen und Entwicklungen/Trends beschreiben und prognostizieren können. * Über Land und Leute einschließlich der politischen, sozialen und wirtschaftlichen Gegebenheiten weltweit Bescheid wissen und aktuelle Länder-/Regions-Profile und Risikoabschätzungen anlassbezogen benutzerorientiert rasch erstellen können.

  • Datenverortung räumlicher Sachverhalte durch Erhebungen oder Erkundungen im Gelände rasch und kostengünstig durchführen können.

Darstellungskompetenz

  • Räumliche Sachverhalte in Form von Grafiken, Diagrammen, Karten, karten-verwandten Darstellungen in analoger und digitaler Form visualisieren können.

  • (Karto-) graphische Produkte in Form von Postern, Schautafeln, Foldern und Broschüren sowie EDV-gestützter Präsentationen planen und überwachen können.


GIS-Kompetenz

  • Im Rahmen von Geographischer Informationstechnologie erforderliche Module kurzfristig erstellen können.

  • Die Implementierung Geographischer Informationstechnologie planen, realisieren und betreuen können.


Mediationskompetenz

  • Divergierende Ansichten von Einzelpersonen oder von Gruppen bei raumrelevanten Projekten, insbesondere bei Großtechnik, aus fachlicher Sicht steuern und zu einer Konsensfindung bringen können.

  • Im Vorfeld von raumrelevanten Großprojekten durch Aufbau von lokalen Netzwerken (Erfassung der lokalen Träger der öffentlichen Meinung) die unterschiedlichen Meinungen thematisieren und eingrenzen können.


Koordinierungskompetenz

  • Raumbezogene Informationen natur- und kulturgeographischer Sachverhalte, einschließlich einschlägiger Nachbarwissenschaften, gewichten und bewerten können sowie im Sinne eines Auftrages oder einer Zielsetzung entsprechende Lösungsvorschläge anbieten können.

  • Die Führung und Koordinierung von interdisziplinären Projektteams wahrnehmen können und Grundwissen über die fachlichen Möglichkeiten der Nachbarwissenschaften der Geographie aufweisen.


Lehrkompetenz

  • Natur- und kulturgeographische Sachverhalte in Schulen, in der Erwachsenenbildung und bei Mitarbeiterschulungen vermitteln können.

  • Wirtschaftskundliche sowie politikgeographische Sachverhalte in Schulen, in der Erwachsenenbildung und bei Mitarbeiterschulungen vermitteln können.

  • Geographische Arbeitstechniken (GIS, GPS, Kartographie, ...) in der Erwachsenenbildung und bei Mitarbeiterschulungen vermitteln können.

 

Fachliche Kenntnisse und Fertigkeiten, die von Angehörigen der Angewandten Geographie erwartet werden:

Naturgeographie

  • Grundkenntnisse über Geographische Raumgliederung und Raumbeschreibung, Untergrund und Boden, Klima, Wetter, Luft und Wasser, Naturgefahren, Landschaftsökologie sowie Öko-Audit.


Kulturgeographie

  • Grundkenntnisse über Räumliche Entwicklung, Raumverträglichkeit, Wirtschaftsgeographie, Regional- und Stadtmanagement, Verkehr und Mobilität sowie Politikgeographie und Geopolitik.


Länderkunde

  • Grundkenntnisse über Kulturerdteile im Überblick, Staaten der Erde im Überblick, die Europäische Union, Krisengebiete der Erde sowie Entwicklungszusammenarbeit der Angewandten Geographie.